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»Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Hauptverantwortung für die Bereiche Gesundheitswesen, Gesundheitsschutz und Gesundheitshilfe liegen bei den Bundesländern. Öffentlicher Gesundheitsdienst ist neben den stationären und ambulanten Versorgungseinrichtungen ein weiterer Schwerpunkt. Hier sind alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die diese Aufgaben übernehmen zusammengefasst. Das Hauptziel ist, hier alle Bevölkerungsschichten (auch Randgruppen) zu erfassen. In erster Linie werden die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes von den Gesundheitsämtern übernommen. Hier gibt es von den Ländern eigene, und auch überregionale gesetzliche Regelungen, die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommen und kontrolliert werden. Hauptziel des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, wird in vielfältigen Formen wahrgenommen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Auswirkungen und Bewertung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit der Bürger Kontrolle und Überwachung der Hygienevorschriften in den unterschiedlichsten Bereichen, um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen Durchführung und Überwachung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und Säuchen
Statistische Erfassung und Bewertung von Infektionen
Überwachung und Kontrolle des Gesundheits- und Verbraucherschutzes In den meisten Bundesländern teilt sich der Öffentliche Gesundheitsdienst zur Realisierung der Aufgaben in drei Fachbereiche: Die Gesundheitsämter, als Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes Das Veterenärwesen des öffentlichen Gesundheitsdienstes Die staatliche Lebensmittelüberwachung In jedem Bundesland könne diese Einrichtungen anders bezeichnet werden, doch vom Grundsatz her ist die Aufteilung in etwa überall gleich. Öffentlicher Gesundheitsdienst wird nicht über die Krankenkassen, sondern über Steuergelder finanziert, so dass hier alle Bürger gleich behandelt werden. Der Bürger wiederum muss bei vielen Maßnahmen (z.B. Krebsvorsorge bei Frauen) die Angebote selbständig wahrnehmen, oder er wird aus diesem Programm ausgegliedert. Andere Maßnahmen wiederum sind gesetzlich Pflicht und müssen eingehalten werden.
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Gesundheit und Pflege