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»Kindervorsorgeuntersuchung Pflicht

Waren die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern, kurz U genannt, bis vor Kurzem noch freiwillig, sind sie mittlerweile in vielen Bundesländern Pflicht geworden. Und das ist auch gut so, denn durch ­die U`s werden nicht nur Verzögerungen in der Entwicklung sowie körperliche und geistige Krankheiten des Kindes frühzeitig erkannt, auch Misshandlungen und Vernachlässigungen bleiben bei den Untersuchungen nicht unerkannt. Ist die Kindervorsorgeuntersuchung Pflicht, kann dass nur zum Wohle des Kindes sein und kein Kind kann mehr Schaden nehmen, weil es etwa über längere Zeit unterernährt oder körperlich misshandelt wird und dabei unentdeckt bleibt! Auch in den Bundesländern wo die Kindervorsorgeuntersuchung Pflicht noch nicht eingeführt ist, sollten alle verantwortungsbewussten Eltern die insgesamt 9 U-Untersuchungen, die zudem noch von der Krankenkasse bezahlt werden, unbedingt wahrnehmen. Denn das Wohl und die Gesundheit seiner Kinder sollten doch jedem am Herzen liegen. Wo die Pflicht bereits besteht, werden Eltern, die eine U-Untersuchung mit ihrem Kind versäumt haben, bis zu zweimal schriftlich daran erinnert. Wird das Kind dann immer noch nicht beim Arzt vorgestellt, wird unverzüglich das zuständige Jugendamt darüber informiert und dieses wird dann weitere Schritte einleiten. Bei allen U-Untersuchungen wird das Kind gewogen und gemessen, die Entwicklung der Knochen, insbesondere der Hüfte, untersucht, die Motorik und Feinmotorik getestet, alle nötigen Impfungen vorgenommen und der altersgemäße Entwicklungsstand überprüft. Bei den kleinsten Auffälligkeiten kann der Arzt sofort Handeln und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten. Bei der letzten U-Untersuchung, die zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr durchgeführt werden sollte, wird geprüft, ob das Kind bereits körperlich und geistig in der Lage ist, bald die Schule zu besuchen. Dabei kommt es hauptsächlich auf die Entwicklung der Sprache an, ob das Kind gut hört und sieht, die psychische und emotionale Entwicklung, die richtige Darm- und Blasenkontrolle aber auch auf das Gewicht und die Größe an. Zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr, also wenn die Pubertät in vollem Gange ist, sollte zudem die J1, eine Jugendschutzuntersuchung die ebenso von den Krankenkassen übernommen wird, in Anspruch genommen werden.

29.11.2011, von Erik

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